Das Trauma Institut Mainz veranstaltet am 27. April 2013 eine Fortbildung zum Thema:
Opfer(ent)schädigung
PatientIn und TherapeutIn im Spannungsfeld von OEG und Therapie
Auszug aus der Einladung:
„Es besteht ein Dilemma: Innerhalb der gültigen Therapierichtlinien sind komplextraumatisierte PatientInnen in der Regel nicht ausreichend behandelbar. Therapiekostenübernahme im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) ist grundsätzlich möglich, wird aber real nur selten bewilligt. Problem bei der Durchsetzung der Ansprüche ist, den direkten kausalen Zusammenhang zwischen Traumatisierung und Traumafolgestörung aufzuzeigen und die Anerkennung bei den Behörden zu erlangen.“