Fonds Sexueller Missbrauch

Für Opfer sexualiserter Gewalt in Kindheit und Jugend besteht ab sofort die Möglichkeit, Leistungen zu beantragen, die die Bewältigung  fortdauernder Trauma-Folgestörungen unterstützen helfen sollen.

Auszug aus der Website:
„Seit dem 1. Mai 2013 gibt es den „Fonds Sexueller Missbrauch“ für Betroffene sexuellen Missbrauchs im familiären Bereich. Hier können Betroffene Sachleistungen beantragen. Für den institutionellen Bereich sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen.
Aus dem Fonds können Betroffene bis zum 30. April 2016 Sachleistungen beantragen.“

Zu den Sachleistungen zählen Psychotherapie, Heil- und Hilfsmittel, Rechtsberatung, u.a.

Informationen erhalten Sie auf der Website Fonds Sexueller Missbrauch

Die Anlauf- und Beratungsstellen des „Fonds Sexueller Missbrauch“ für Betroffene von sexuellem Misbrauch im familiären Bereich sind beim WEISSEN RING angesiedelt.

Persönliche Beratung in Schleswig-Holstein erhalten Sie bei Frau Ina Liedke.

14 thoughts on “Fonds Sexueller Missbrauch”

  1. Es gibt einen Fond, endlich! Doch bei genauerer Betrachtung wird dann doch klar, dass nichts anders ist als es immer schon war. Betroffene können einen Antrag stellen, wenn sie denn zuvor bereits sämtliche anderen Möglichkeiten ausgeschöpft haben. Ja, und dann sollen sie wieder einmal mehr nach- und beweisen, dass sie wirklich Schaden genommen haben. Wieder sollen Angaben gemacht werden zu Tätern. Was jeden Betroffenen, der noch immer Angst vor Strafe durch Täter hat, davon abhält, Gelder aus dem Fonds zu beantragen. Wieder einmal mehr wurde ein Mittel geschaffen, mit dem der Öffentlichkeit gezeigt werden kann, wie sehr sich die Politiker doch für die Betroffenen einsetzten. Und wieder einmal mehr geht es nur darum, dass Nichtwissende glauben es würde etwas getan.
    Ich glaube nicht wirklich, dass es Zahlungen an Betroffene geben wird, die wirklich dringend Unterstützung brauchen.
    Dennoch ist es gut zu wissen, dass es diese Möglichkeit ganz theoretisch auch gäbe. Wenigstens ein Strohhalm, an den man sich klammern könnte.

    1. Diagnostik von Traumafolgestörungen ist möglich ohne Kenntnis des Tathergangs bzw. Informationen über Täter. Eine Verpflichtung zur Angabe ist psychisch quälend und kann ggfs. eine Gefahr für Betroffene darstellen.
      Es bleibt auch abzuwarten, ob Leistungen zeitnah und unbürokratisch bewilligt werden.
      Eine Übernahme von (außervertraglichen) Therapiekosten, die auf anderem Weg nicht möglich wäre, wird für hoffentlich viele Betroffene eine erhebliche Verkürzung des Leidensweges bedeuten. Vermutlich werden auch hier wieder manche durchs „Raster“ fallen.
      Wünschenwert wäre m.E. dennoch eine Flut von Anträgen. Schon um das Ausmaß tagtäglich stattfindender sexualisierter Gewalt und den Bedarf an geeigneten Hilfen zur Bewältigung der Folgen sichtbarer werden zu lassen.

      1. Danke für die ausführliche Antwort.
        Ich könnte da jetzt ganz vieles zu schreiben, habe mich dann aber doch lieber entschlossen, hier nicht den Rahmen zu sprengen.
        Ich denke nicht, dass das Maximum von 10000 Euro ausreicht, um die Kosten einer (außervertraglichen) Therapie zu decken. Es ist ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn man bedenkt, dass Traumatisierte oft viele Jahre Therapie benötigen. Mal abgesehen davon, dass man Leistungen aus dem Fond auch nur dann erhalten kann, wenn man zuvor sämtliche anderen Möglichkeiten ausgeschöpft hat.
        Zu diesem Thema habe ich einen eigenen Artikel in meinen Blog gestellt.

      1. Vielen Dank für den Link!
        Es tut doch irgendwie immer wieder gut zu wissen, dass man nicht nur selbst in diesen Punkten sehr kritisch ist.
        Obendrein ist es wichtig zu erfahren, dass es dieses Netzwerk gibt!

        1. Sehr gerne.
          Sachlich gute Informationen, kritische Auseinandersetzung und Vernetzung sind wichtig.
          Gerne können an dieser Stelle Links gesetzt werden zu entsprechenden Informationen auf anderen Internetseiten, damit LeserInnen sich selbst einen breiteren Überblick zu dieser Thematik verschaffen können.

  2. Hallo, ich habe jetzt nach meiner Therapie nach einem Weg gesucht, um mit dem Thema abzuschließen und mich mit dem Weißen Ring in Verbindung gesetzt. Ich finde diese Einrichtung einfach nur klasse und kann jeden empfehlen sich dort Unterstützung zu holen. Die Damen waren sehr nett, haben sich auch ganz viel Zeit genommen. Ich hatte vor einen OEG Antrag zu stellen. Leider sollte ich total viele genau Angaben machen, viele Dinge konnte ich nicht einmal angeben, weil das alles schon 24 Jahre her ist. Mir wurde auch gesagt, dass es Jahre dauern kann bis das durchgeht und das es meistens erstmal abgelehnt wird. Ich habe es jetzt doch gelassen, weil ich es nicht schaffe mich dafür zu rechtfertigen, dass ich ein Opfer war! Noch einmal vor Gutachtern und vor Gericht alles zu beschreiben, nein das ist mir zuviel. Außerdem sind mir die Kosten einfach zu hoch, die dabei entstehen, ohne Rechtsanwalt hat man meist ja eh keine Chance. Die Rechtsschutzversicherung zahlt erst bei Ablehnung. 🙁 ich sehe es einfach nicht ein, noch finanzielles zu Opfern nur um mein Recht zubekommen! Die Moeglichkeit, dass es so etwas gibt, ist klasse, aber der Weg zum Ziel hält wirklich viele davon ab. Mich auch!

    1. Danke für das Teilen der guten Erfahrung mit dem Weissen Ring.
      Bei geringem Einkommen gibt es die Möglichkeit, eine Kostenübernahme für eine Rechtsanwältin zu beantragen.
      Der Weisse Ring bietet einen Gutschein für eine juristische Beratung. Es könnte geklärt werden, ob die Voraussetzungen für eine Antragstellung gegeben sind oder ob es andere Möglichkeiten gibt.
      Der Weg zur Bewilligung von Leistungen nach OEG ist lang und voller Hürden.
      Sich dagegen zu entscheiden, kann eine Entscheidung sein dafür, die eigene Kraft für die Heilung zu verwenden.
      Und es kann zu Recht wütend machen, wenn berechtigte Leistungsansprüche nicht gewährt bzw. das Antragsverfahren unnötig in die Länge gezogen wird und übermäßige seelische Belastungen damit verbunden sind.

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