Fonds Sexueller Missbrauch | Kritik von gegen-missbrauch e.V.

Der Verein gegen-missbrauch e.V. formulierte verschiedene Kritikpunkte bzgl. des Antragsverfahrens auf Leistungen aus dem Fonds Sexueller Missbrauch.
In einem Antwortschreiben vom 14.01.2014 an den Verein gegen-missbrauch.de nimmt die Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch (GStFSM) Stellung.

Ein wesentlicher Kritikpunkt ist die Angabe von Details zu Täter/n und Tathergang bei Antragstellung.

In der Stellungsnahme der Geschäftsstelle Fond Sexueller Missbrauch heißt es zu diesem Kritikpunkt:

„Dem Antragsformular selbst ist auch zu entnehmen, dass nicht alle abgefragten Angaben – insbesondere zum Tathergang – zwingend erforderlich sind.“

Lückenhafte bzw. widersprüchliche Erinnerung an traumatische Ereignisse aufgrund traumabedingter Dissoziation erschweren detailierte Darstellungen erlebter Gewalt.
Eine Verpflichtung zur Angabe ist psychisch quälend, kann retraumatisierend wirken und kann u.U. eine Gefahr für Betroffene darstellen.

Diagnostik von Traumafolgestörungen ist möglich ohne Kenntnis des Tathergangs bzw. Informationen über Täter.

Die Zusicherung, dass es keinen Einfluss auf die Bewilligung von Leistungen aus dem Fonds Sexueller Missbrauch hat, wenn keine Angaben zu Täter/n und Tathergang gemacht werden, könnte für Betroffene die Entscheidung, einen Antrag auf Leistungen zu stellen, ein wenig leichter machen.

Das vollständige Antwortschreiben
der Geschäftsstelle Fond Sexueller Missbrauch
ist online einsehbar.

2 thoughts on “Fonds Sexueller Missbrauch | Kritik von gegen-missbrauch e.V.”

  1. …..ich habe Erfahrungen damit gemacht und muss sagen, dass es ein schwieriges Unterfangen ist, Hilfen ganz real zu bekommen, es werden viele Steine in den Weg gelegt und und immer und immer wieder Hindernisse noch dazu – leider!

  2. Die Hürden, geeignete traumatherapeutische Unterstützung zu erhalten, sind weiterhin oft unerträglich hoch.
    Mut zu machen, dennoch weiter zu suchen – trotz aller Hindernisse – ist umso wichtiger.
    Es ist möglich.

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