Abschaffung des Heilpraktikerberufs

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, wird mal wieder die Abschaffung des Berufstandes des Heilpraktikers (allgemein und sektoral) beabsichtigt. Anders als in früheren Jahren, hat dieses Vorhaben jetzt an einer Schärfe gewonnen, die Anlass zur Besorgnis gibt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verfolgt mit der Ausschreibung eines Rechtsgutachten das erklärte Ziel, rechtliche Möglichkeiten zur Abschaffung des Heilpraktikergesetzes (HeilprG) und insbesondere auch der Abschaffung des sektoralen Heilpraktikers zu finden, wodurch HeilpraktikerInnen für Psychotherapie von einem Berufsverbot betroffen wären. Das Rechtsgutachten soll u.a. folgende Fragen geklären:
Gibt es alternativ zu einer [Neu] Regelung [des Heilpraktikergesetzes] die grundsätzliche Möglichkeit, den Heilpraktikerberuf in Zukunft entfallen zu lassen?“ […]
Gibt es die Möglichkeit, die sektorale Heilpraktikererlaubnis im Fall einer Neuregelung des Heilpraktikerrechts wegfallen zu lassen und wenn ja, welche?

Eine Petition setzt sich ein für den Erhalt des Heilpraktikerberufes (s.u.).
Berufs- und Fachverbände für allgemeine und sektorale HeilpraktikerInnen lehnen eine Abschaffung des Heilpraktikerberufes strikt ab und fordern qualititiv hochwertige Standards für Aus- und Weiterbildung. Entsprechende Konzepte sind dem Bundesgesundheitsministerium bekannt (s.u.).

Im Februar 2020 wandten sich psychotherapeutische Berufs- und Fachverbände mit einer Gemeinsamen Protestnote hinsichtlich des vom Bundesgesundheitsministeriums in Auftrag gegebenen Rechsgutachtens zum Heilpraktikerrecht an den Gesundheitsminister Jens Spahn. Darin heißt es u.a.: [Durch eine Abschaffung des sektoralen Heilpraktikers] „würden etliche hoch qualifizierte psychotherapeutisch tätige Kolleginnen und Kollegen ihren Beruf nicht mehr ausüben können und die Psychotherapielandschaft würde auf wenige Verfahren reduziert. […] Es ist unseres Erachtens nicht hinzunehmen, dass durch die Abschaffung des Heilpraktikers für Psychotherapie etliche alternative und nachweislich wirkungsvolle Methoden aus der psychotherapeutischen Landschaft verschwinden würden. […] Der Verbund der unterzeichnenden Fachverbände sieht hier einen fruchtbaren Ansatz, um die umschriebene Diskussion in eine bereichernde Richtung zu führen, nämlich Qualitätssicherung in der Aus- und Weiterbildung statt Abschaffung bestehender und akzeptierter Berufsstände. Ebenso ist es unser Anliegen, mündigen Patienten die Wahl der für sie richtigen Behandlung zu ermöglichen. Eine Abschaffung des Berufsstandes des Heilpraktikers für Psychotherapie lehnen wir strikt ab.

Psychotherapieverbände bemühen seit Jahren intensiv um die Anerkennung des „Heilpraktischen Psychotherapeuten“ als gleichwertigen Berufsstand neben den ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten. HeilpraktikerInnen für Psychotherapie mit psychotherapeutischen Qualifikationen auf dem Niveau des Europäischen Zertifikats für Psychotherapie (s.u.) haben eine qualitativ und quantitativ hochwertige Ausbildung absolviert, die sie aus Sicht der Psychotherapieverbände zur Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen berechtigen sollte.
Die European Association for Psychotherapy (EAP) (Europäische Gesellschaft für Psychotherapie) unterhält den höchsten professionellen Standard für psychotherapeutisch Tätige in Europa und vergibt auf Antrag das European Certificate of Psychotherapy (ECP) (Europäisches Zertifikat für Psychotherapie).
AntragstellerInnen müssen umfangreiche Mindestqualifikationen nachweisen. Dazu gehört eine Ausbildungsdauer von insgesamt 7 Jahren mit mindestens 3.200 Stunden. Die Ausbildung gliedert sich in 3 Jahre Hochschulstudium oder eine gleichwertige Ausbildung in den Human- oder Sozialwissenschaften sowie 4 Jahre psychotherapeutische Ausbildung. Die Psychotherapieausbildung in einem oder mehreren von der EAP anerkannten Psychotherapieverfahren umfasst mindestens 1.400 Stunden.  Die AntragstellerIn muss außerdem mindestens 3 Jahre Berufserfahrung nach Abschluss der Therapieausbildung nachweisen können. Fortlaufende qualitätssichernde Maßnahmen wie Fort- und Weiterbildungen, Supervision, Intervision, etc., müssen mit einem Umfang von 250 Stunden innerhalb von 5 Jahren nachgewiesen werden, damit eine TherapeutIn das Europäische Zertifikat für Psychotherapie behalten darf.

HeilpraktikerInnen für Psychotherapie, die die oben beschriebenen Voraussetzungen und damit den höchsten europäischen Psychotherapiestandard erfüllen bzw. sich auf dem fortgeschrittenen Weg einer entsprechenden Qualifizierung befinden, dürfen durch die beabsichtigte Gesetzesänderung nicht von der psychotherapeutischen Behandlung ausgeschlossen oder in ihren psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten eingeschränkt werden.
Therapiesuchenden darf weder die Wahlfreiheit in Bezug auf nachgewiesenermaßen wirkungsvolle Psychotherapieverfahren verwehrt werden, noch darf die ohnehin unzumutbar lange Wartezeit auf einen Therapieplatz bei KassentherapeutInnen durch den Wegfall von mehreren hundertausend Therapieplätzen bei HeilpraktikerInnen für Psychotherapie um ein vielfaches verlängert werden.
HeilpraktikerInnen für Psychotherapie mit fundierten fachbezogenen Kenntnissen tragen zu einer gewissenhaften psychotherapeutischen Versorgung der Bevölkerung bei. PatientInnen, die nicht monatelang auf einen Therapieplatz warten wollen und/oder die eine Behandlung mit Psychotherapieverfahren schätzen, die im europäischen Ausland zum psychotherapeutischen Standard gehören, sind bereit, ihre psychotherapeutische Behandlung privat zu bezahlen. Damit sorgt Psychotherapie nach den Heilpraktikergesetz auch zu einer ganz erheblichen finanziellen Entlastung des deutschen Gesundheitswesens.

Berufs- und Fachverbände, in denen allgemeine HeilpraktikerInnen (die auch zur Ausübung der Psychotherapie HeilprG befugt sind) vertreten werden, erwarten ebenfalls erhebliche Einschränkungen bei Methodenwahl und Behandlung körperlicher Erkrankungen.
Bei einer vollständigen Abschaffung des Heilpraktikergesetzes und damit auch des Berufes des allgemeinen Heilpraktikers, könnten auch körperliche Leiden von Erwachsenen und Kindern nicht mehr heilpraktisch mit Methoden wie Homöopathie, Osteopathie, u.v.a.m. behandelt werden.
Mit einer gemeinsamen Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf setzen sich Verbände für allgemeine Heilpraktiker (BDHN, BDH) für den Erhalt des Berufes des Heilpraktikers ein. Im Dezember 2019 wurde dem Bundesgesundheitsministerium ein 115 Seiten umfassender Leitlinienkatalog für die Heilpraktikerausbildung übergeben.

Die Wartezeit auf einen Psychotherapieplatz bei einer PsychotherapeutIn mit Kassensitz beträgt auch nach der Reform der Psychotherapierichtlinie weiterhin ca. 6 Monate, wobei PatientInnen mit frühkindlichen komplexen Traumatisierungen häufig auch mehrere Jahre auf eine Psychotherapie bei einer kassenzugelassenen PsychotherapeutIn warten müssen. (Links s.u.)
Im Falle einer Abschaffung der Heilerlaubnis für HeilpraktikerInnen für Psychotherapie würden 200.000 – 400.000 Psychotherapieplätze wegfallen. Kassenzugelassene PsychotherapeutInnen wären außerstande, den Verlust von mehreren hundertausend Psychotherapieplätzen zu kompensieren. Therapiesuchende müssten um ein vielfaches länger auf einen Therapieplatz warten als ohnehin schon.

In Deutschland bezahlen gesetzliche Krankenkassen eine Psychotherapie nur, wenn die Behandlung von einer kassenzugelassenen PsychotherapeutIn mit einem der drei Richtlinienverfahren (Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie, Psychoanalyse) durchgeführt wird.
Im europäischen Ausland hingegen sind eine Vielzahl weiterer Psychotherapieverfahren wissenschaftlich anerkannt und fester Bestandteil der psychotherapeutischen Versorgung. In Österreich sind 23 und in der Schweiz sind 28 Psychotherapieverfahren zugelassen und können mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Für den Erhalt des Europäischen Zertifikats für Psychotherapie sind 21 Psychotherapieverfahren anerkennt.
Alle Psychotherapieverfahren, die in Deutschland keine Kassenzulassung haben, werden rechtlich unter dem Heilpraktikergesetz durchgeführt, z.B. Gestalttherapie, Systemische Therapie, Körpertherapie, Psychodrama, Hypnotherapie, u.v.a.
Ein Verbot von Psychotherapie HeilprG würde den Verlust von ca. 20 Therapieverfahren für die psychotherapeutische Behandlung zur Folge haben. Die Wahlfreiheit von PatientInnen in Bezug auf das angewandte Psychotherapieverfahren würde durch eine Abschaffung von Psychotherapie HeilprG außerordentlich stark einschränkt werden.

Für den Fall, dass eine vollständige Abschaffung des Heilpraktikergesetzes nicht gelingt, werden von Seiten der Psychotherapieverbände drastische Beschneidungen der Behandlungsmöglichkeiten von HeilpraktikerInnen für Psychotherapie befürchtet.
Berufs- und Fachverbände wie der Berufsverband Akademischer PsychotherapeutInnen e.V. (BAPt)  oder der Deutsche Dachverband für Psychotherapie e.V. (DVP) fordern für eine Mitgliedschaft von HeilpraktikerInnen für Psychotherapie Nachweise für 1.400 Stunden psychotherapeutische Ausbildung als Mindestqualifikation.
HeilpraktikerInnen für Psychotherapie, die Mitglied in diesen Verbänden sind, ergänzen ihre mit diesem Umfang absolvierte psychotherapeutische Gundausbildung teilweise um mehrere hundert Stunden Fort- und Weiterbildung, um ihrer hohen Verantwortung gegenüber ihren PatientInnen in besonderem Maße gerecht werden zu können.
Bei einer Abschaffung des sektoralen Heilpraktikers, aber genauso auch bei Inkrafttreten von massiven Beschränkungen der Behandlungsmöglichkeiten, steht zu befürchten, dass PatientInnen mit komplexen traumabezogenen oder anderen schweren psychischen Störungen keine Behandlung mehr bei HeilpraktikerInnen für Psychotherapie in Anspruch nehmen können, selbst dann nicht, wenn diese den höchsten europäischen Standard für psychotherapeutische Tätige übererfüllen.

Für den Erhalt des Heilpraktikerberufes, eine freie Wahl von Behandlungsmethoden und das Selbstbestimmungsrecht als PatientIn, setzt sich eine Petition ein.

Hier geht’s zur Petition „Erhaltung des Heilpraktiker Berufes“


für mehr Informationen zur geplanten Abschaffung des HeilprG:
Heilpraktikergesetz in Gefahr – Juni 2020
zum Weiterlesen:
Bedarfsgerechte Psychotherapie – Studie der Initiative Phoenix, 2016
Änderung der Psychotherapie-Richtlinie – Inkrafttreten zum 01. April 2017
Reform der Psychotherapie-Richtlinie – 1 Jahr danach, Studie, April 2018


 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Privacy Policy: Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden, dass meine Angaben zweckgebunden zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.