„Keine Gefahr durch Heilpraktiker“

Keine Gefahr durch Heilpraktiker.“ sagt Robert Zellerer, Landesdirektor der Versicherung „Die Continentale“, der seit 35 Jahren als Berufshaftpflichtversicherer tätig ist. Zellerer fügt hinzu: „Zahlen lügen nicht!“

Bei der Continentale-Versicherung sind derzeit rund 24.000 der insgesamt rund 47.000 bundesweit tätigen HeilpraktikerInnen mit einer Berufshaftpflichtversicherung versichert. „Die Continentale“ sieht nicht einmal einen eigenen Punkt in der Schadenstatistik für Heilpraktiker-Risiken vor, weil die Gefahrenlage nach Aussage Zellerers sehr gering ist.
Zellerer erläutert, dass die Berufshaftpflichtversicherung eines Heilpraktikers beim Unternehmensverbund Continentale derzeit 90,00 Euro netto jährlich bei einer Versicherungssumme von 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden kostet. Bei der gleichen Versicherungssumme zahlt ein Allgemeinarzt dagegen 866,00 Euro netto.
Zellerer sagt, dass Aussagen wie „Heilpraktiker richten viele und hohe Schäden an“ aus seiner Sicht als Berufshaftpflichtversicherer „einfach nicht haltbar“ sind. Zellerer fügt hinzu, „dass eine Versicherung den Beitrag nicht senkt bzw. die Versicherungssumme erhöht, wenn tatsächlich viele Schadensfälle vorliegen würden, dürfte wohl jedem einleuchten“. (Link s.u.)

Das Institut für Rechtsmedizin der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn erstellte im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) eine Studie zur Begutachtung behaupteter und tatsächlicher Behandlungsfehler mit und ohne Todesfolge.
Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass nur 0,3% der Behandlungsfehlervorwürfe gegen HeilpraktikerInnen gerichtet sind und schlüsselt die Fallzahlen auf: Krankenhausärzte 1133, Niedergelassene Ärzte 575, Heilpraktiker 4.
Die Studie zeigt auch die Anzahl der durch Obduktion bestätigten Behandlungsfehler mit Todesfolge. Nur bei einem Todesfall konnte ein kausaler Zusammenhang mit einem Behandlungsfehler eines Heilpraktikers festgestellt werden. Bei Krankenhausärzten lag die Anzahl bestätigter letaler Behandlungsfehler bei 98 und bei niedergelassenen Ärzte bei 46.
Untersucht wurden auch verschiedene Behandlungsfehlerarten, z.B. Unterlassen medizinisch gebotener Maßnahmen, erforderliche diagnostische Maßnahmen sowie sonstige Unterlassungen (z.B. ungenügende Behandlung, mangelnde Sorgfalt, mangelhafte Aufklärung). Die Fallzahlen liegen im drei- bis vierstelligen Bereich bei Krankenhausärzten und niedergelassenen Ärzten. Die Anzahl der Vorwürfe des Unterlassens gegen HeilpraktikerInnen liegen in allen untersuchten Kategorien im unteren einstelligen Bereich. (Link s.u.)
(vergl. Risiko Heilpraktikerbehandlung? Zahlen & Fakten!)

Das Bundesgesundheitsministerium war Auftraggeber dieser bundesweiten Studie. Bundesgesundsheitsminister Jens Spahn dürften die sehr geringen Behandlungsfehlerzahlen also bekannt sein. Trotzdem beabsichtigt Herr Spahn die Abschaffung des Heilpraktikergesetz (HeilprG). Spahn gab ein Rechtsgutachten in Auftrag (Link s.u.), das dem Bundesministerium inzwischen vorliegt und ausgewertet wird.

Berufs- und Fachverbände fordern seit langem eine Reform des HeilprG mit verbindlichen Standards für die Ausbildung von HeilpraktikerInnen (allgemein und sektoral) sowie Mindestanforderungen an die Grundausbildung in einem Behandlungsverfahren und nachfolgenden qualitätssichernden Maßnahmen, z.B. nach dem Modell des Europäischen Zertifikats für Psychotherapie. Von den Verbänden erarbeitete Konzepte für die Heilpraktikerausbildung wurden bereits vielfach in der Praxis umgesetzt oder von Ausbildungsinstituten freiwillig erweitert.
Wenngleich das Heilpraktikergesetz (HeilprG) in der jetzigen Fassung keine Ausbildung in einem Behandlungsverfahren als Voraussetzung zur Erlangung der Heilerlaubnis vorsieht, zeigt doch die Praxis, dass HeilpraktikerInnen (allgemein und sektoral) ihrer beruflichen Verantwortung dadurch nachkommen, dass sie freiwillig in einem oftmals sehr goßen Umfang fachspezische Aus-, Fort- und Weiterbildungen absolvieren und diese vollständig privat bezahlen.
Zahlreiche psychotherapeutische Berufs- und Fachverbände haben sich zusammengeschlossen und sich in einer Protestnote gegen die geplante Abschaffung des Heilpraktikerberufs ausgesprochen. Die „Initiative Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht“ der Berufs- und Fachverbände spricht sich klar gegen die Abschaffung eines etablierten Berufsstandes und den dadurch bedingten Wegfall von hunderttausenden von Therapieplätzen und den Verlust von nachweislich wirkungsvollen Methoden aus. (Link s.u.)
(vergl. Heilpraktikergesetz in Gefahr)

Auch eine Petition setzt sich für Therapiefreiheit, Selbstbestimmungsrecht als Patient und für eine freie Berufsausübung des Heilpraktikers ein und braucht weitere Unterstützung.
Hier geht’s zur Petition: Erhaltung des Heilpraktiker Berufes


zum Weiterlesen:

„Keine Gefahr durch Heilpraktiker: Zahlen lügen nicht!“ – Pressemitteilung der Continentale Versicherung (19.11.2020)

Multicenterstudie zur Begutachtung behaupteter letaler und nicht-letaler Behandlungsfehler – Institut für Rechtsmedizin der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Mai 2005)

„Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht“ – Ausschreibung, Leistungsbeschreibung

Gemeinsame Protestnote hinsichtlich des vom Bundesgesundheitsministeriums in Auftrag gegebenen Rechsgutachtens zum Heilpraktikerrecht – Deutscher Dachverband für Psychotherapie e.V. (Februar 2020)

Heilpraktikergesetz in Gefahr – Blogartikel (07.06.2020)

Risiko Heilpraktikerbehandlung? Zahlen & Fakten! – Blogartikel (30.01.2021)


 

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